Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Nach einem Unfall zählen Fakten. Mit einem unabhängigen Unfallgutachten sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – vollständig, nachvollziehbar und mit Beweissicherung.

Kfz-Sachverständiger begutachtet ein Unfallfahrzeug

Wofür Sie ein Unfallgutachten brauchen

Nach unverschuldetem Unfall – wenn also ein anderer den Unfall verursacht hat – regulieren Sie Ihren Schaden mit der gegnerischen Versicherung. Damit Sie dabei nichts verschenken, brauchen Sie eine fundierte Grundlage: das Unfallgutachten. Es zeigt, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug tatsächlich ist – nicht nur die sichtbaren Kratzer und Dellen, sondern auch verdeckte Schäden.

Die gegnerische Versicherung hat ein eigenes Interesse: Sie möchte die Kosten gering halten und arbeitet oft mit Pauschalwerten oder günstigeren Partnerwerkstätten. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist an keine Versicherung gebunden und stellt den tatsächlichen Schaden objektiv fest.

Was im Unfallgutachten steht

Wir berechnen alle Ihre Ansprüche, die sich aus dem Schaden ergeben. Dazu gehören vor allem:

  • die Reparaturkosten – genau kalkuliert, mit allen Schadenspositionen
  • die merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug auch nach der Reparatur behält
  • der Nutzungsausfall für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können
  • verdeckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht zu sehen sind
  • notwendige Nebenkosten

Jeder Schaden wird lückenlos dokumentiert. Diese Beweissicherung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen – und, falls es zum Streit kommt, auch vor Gericht.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Sachverständigen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Mehr dazu lesen Sie unter Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze übernimmt die Versicherung oft nur einen Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, prüfen wir bei der Besichtigung kostenlos – und erstellen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden.

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Haftpflicht- und Kaskoschaden

Wir erstellen Gutachten bei Haftpflicht- und bei Kaskoschäden – jeweils als sorgfältige Schadensermittlung nach einem Unfall für die reibungslose Abrechnung mit der Versicherung.

Wer bei einem Kaskoschaden die Kosten für das Gutachten trägt, hängt vom Einzelfall ab. Das besprechen wir in der kostenlosen Erstberatung mit Ihnen.

So läuft es ab

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden dort, wo es steht – bei Ihnen zu Hause, an der Arbeitsstelle, in der Werkstatt oder am Unfallort. Ihr Gutachten liegt in der Regel nach 48 Stunden vor, und auf Wunsch übermitteln wir es direkt an die Versicherung.

Jeden Schritt erklären wir unter Ablauf eines Unfallgutachtens. Wir sind in Oyten zu Hause und für Sie unterwegs – als Kfz-Gutachter für Bremen, als Kfz-Gutachter für Oldenburg und im Einzugsgebiet rund um Oyten.

Weitere Leistungen

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Bagatellschäden ein präziser Kostenvoranschlag – wir prüfen vorher kostenlos, ob die Grenze überschritten ist.

Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden

Fahrzeugbewertung

Objektive Wertermittlung für Kauf, Verkauf, Versicherung, Bank oder Leasingende.

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Oldtimer-Gutachten

Wertgutachten für Klassiker: Originalität, Zustand, Historie und aktueller Marktwert.

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Leasingrückgabe

Umfassende Dokumentation und fachliche Argumentation gegenüber der Leasinggesellschaft.

Gutachten zur Leasingrückgabe

LKW, Busse & Sonderfahrzeuge

Gutachten für Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Baumaschinen und landwirtschaftliche Geräte.

Gutachten für LKW und Busse

Fragen zum Unfallgutachten

Unfallgutachten anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – und sind schnell vor Ort.

Oder rufen Sie uns an:
0421/440044