Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden
Kleiner Schaden nach einem Unfall? Wir prüfen kostenlos, ob die Bagatellschadensgrenze überschritten ist – und erstellen bei kleineren Schäden einen präzisen Kostenvoranschlag.

Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt ein kleiner Schaden mit geringen Reparaturkosten. Die Bagatellschadensgrenze liegt laut Rechtsprechung bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Darunter übernimmt die Versicherung oft nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten statt eines vollständigen Gutachtens.
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wir prüfen zuerst, ob es wirklich nur eine Bagatelle ist
Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem Kratzer am Stoßfänger können verdeckte Schäden stecken, die erst bei genauem Hinsehen auffallen.
Deshalb prüfen wir bei der Besichtigung kostenlos, ob die Grenze überschritten ist. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Unfallgutachten der richtige Weg.
Unser Kostenvoranschlag
Bei kleineren Bagatellschäden erstellen wir einen präzisen Kostenvoranschlag. Er ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung.
Wichtig zu wissen: Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und berücksichtigt weder eine Wertminderung noch den Nutzungsausfall. Er eignet sich deshalb nur, wenn der Schaden wirklich klein ist.
Den Unterschied zwischen beiden erklären wir ausführlich unter Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Typische Bagatellschäden
Zu den typischen kleinen Schäden gehören zum Beispiel:
- Kratzer im Lack
- kleine Dellen, etwa nach einem Parkrempler
- ein beschädigter Außenspiegel
- Schrammen am Stoßfänger
Ob ein solcher Schaden wirklich klein ist, zeigt sich oft erst bei genauem Hinsehen. Hinter der Verkleidung eines Stoßfängers sitzen zum Beispiel Halterungen und Bauteile, die bei einem Anstoß mit beschädigt werden können.
Kostenvoranschlag der Werkstatt oder von uns?
Auch eine Werkstatt kann einen Kostenvoranschlag erstellen. Der Unterschied: Wir sind unabhängig und prüfen zuerst, ob es überhaupt bei einem Kostenvoranschlag bleiben sollte – oder ob Ihnen mit einem Gutachten mehr zusteht, zum Beispiel eine Wertminderung.
So verschenken Sie nichts, wenn der Schaden doch größer ist als gedacht.
So gehen Sie vor
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Wir besichtigen den Schaden dort, wo Ihr Fahrzeug steht, und sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob Sie besser ein Gutachten erstellen lassen. Wie es danach weitergeht, zeigt der Ablauf eines Unfallgutachtens.
Fragen zum Kostenvoranschlag
Schaden prüfen lassen
Wir sagen Ihnen kostenlos, ob ein Kostenvoranschlag reicht.
Oder rufen Sie uns an:
0421/440044
